Nach einem Urteil des Tribunale di Padua vom 03. Juni 2016 (Urteil Nr. 1717) kann eine Schenkung wegen Undankbarkeit des Beschenkten innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände widerrufen werden.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN