Italienisches Immobilienrecht

Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN

Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014

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