Das italienische Kassationsgericht in Rom hat mit Urteil Nr. 13133/16 entschieden, dass bei fehlender hinreichender Angabe zur Herkunft der Gelder, die zum Kauf einer Immobilie verwendet werden, die italienischen Finanzbehörden eine Schenkung annehmen und diese dann entsprechend besteuern können.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es