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Wirtschaftsstrafrecht

WIR VERTEIDIGEN UND VERTRETEN SIE IMMER WIEDER ERFOLGREICH:
IM  STRAFRECHT, WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT UND STEUERSTRAFRECHT.

Strafrecht ist ein sensibles Thema. Da ist es wichtig, dass man seine Disziplinen gut beherrscht. Und weil wir uns in diesen speziellen Fachbereichen so gut auskennen, kämpfen wir mit noch mehr Elan und noch mehr Enthusiasmus für Ihr Recht – mit knapp 20 Jahren Erfahrung und einem kompetenten Team an der Seite.

Kein Wunder, dass wir sogar zu Rate gezogen werden, wenn Experten nicht weiterwissen. So sind wir einerseits als „klassische“ Strafverteidiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, andererseits vertreten und beraten wir aber auch Unternehmen (z. B. im Bereich Compliance) sowie Berufsträger (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Psychologen, Architekten) bei berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren. Also lassen Sie uns mit Kompetenz und Leidenschaft für Sie eintreten.

 

Unsere Kompetenzschwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

In diesen Fachbereichen können wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung helfen:

 

White Collar-Delikte (Korruption, Untreue, Geldwäsche, Betrug etc.)

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts / der White Collar-Delikte ist letztlich nichts anderes als ein Sammelbegriff für solche Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden. Typische Straftatbestände sind beispielsweise Korruption, Untreue, Geldwäsche, aber auch der Betrugsbestand in all seinen Erscheinungsformen. Zur spezifischen Problematik des Steuerstrafrechts finden Sie hier nähere Informationen. Gut, wenn Sie dann einen Anwalt an Ihrer Seite wissen, der auch komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge durchschaut und über genügend Erfahrung verfügt, um von Anfang an eine vorausschauende und zielführende Verteidigungsstrategie zu wählen. Zu unserer Tätigkeit gehört es übrigens auch, Unternehmen und Unternehmer vorbeugend im Rahmen schwieriger Entscheidungen unter Berücksichtigung etwaig strafrechtlich relevanter Sachverhalte zu beraten. Es gilt hierbei, dass das Strafbarkeitsrisiko grundsätzlich ein typisches Risiko unternehmerischer Tätigkeit ist. Zu unserer Tätigkeit gehört es daher auch, dieses Risiko durch eine umfassende präventive strafrechtliche Prüfung der zur Verfügung stehenden Entscheidungsmöglichkeiten zu minimieren.

Steuerstrafrecht

Wir vertreten und verteidigen Mandanten seit knapp 20 Jahren im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Dabei sind wir insbesondere bei sogenannten „White-Collar“-Delikten wie Betrug, Untreue und Unterschlagung beziehungsweise bei Steuerstrafdelikten außergerichtlich wie gerichtlich tätig. Auch bei Umweltstrafdelikten, Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag) sowie klassischen Strafrechtsdelikten wie beispielsweise die Körperverletzung in allen denkbaren Varianten sind Sie bei uns in besten Händen. Schließlich kämpfen wir auch im länderübergreifenden (internationalen) Strafrecht sowie bei Haftprüfungsangelegenheiten oder sonstigen Haftsachen (Halbstrafenregelung etc.) sowie im Revisionsrecht mit Elan und Einsatz für Ihr Recht.

Umweltstrafdelikte

Das Umweltstrafrecht ist ein in der Praxis stark im Vordrang befindlicher Teilbereich des Strafrechts und soll als solches dem Schutz von Luft, Wasser und Boden dienen. Angesichts der regelmäßig in diesem Kontext auftretenden Verknüpfung zum Verwaltungsrecht (sogenannte Verwaltungsakzessorietät) ist es wichtig, hier einen gerade im Umweltstrafrecht bewanderten, erfahrenen Verteidiger an seiner Seite zu haben. Gerade im Umweltstrafrecht gilt – mehr noch als bei manch anderen strafrechtlichen Belangen -, dass es sich durchaus lohnt, frühzeitig, also schon mit Beginn des Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger beizuziehen, der dann auch direkt mit der Staatsanwaltschaft verhandelt. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig.

Länderübergreifendes/ internationales Strafrecht

Als internationale Kanzlei mit Standorten in mehreren Ländern ist uns das länderübergreifende/internationale Strafrecht ein besonderes Anliegen. Der Bedarf ist neben der Kenntnis mehrerer Rechtsordnungen auch über entsprechende Sprachkompetenz, aber auch Einfühlungsvermögen und Erfahrung bezüglich der unterschiedlichen Gegebenheiten in verschiedenen Ländern. Wir stehen natürlich auch bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen, Rechtshilfeersuchen und ähnlichen Vorgängen zur Seite, die häufig mit internationalen Strafrechtsfällen im Kontext stehen.
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Grundsätzliches zum Ablauf eines strafrechtlichen Mandats

Auf diese Weise wird Ihr Anwalt mit Ihnen Ihr Anliegen erarbeiten.

1. WAHL DER RICHTIGEN TAKTIK / DER RICHTIGEN STRATEGIE

Das A und O einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die Wahl der richtigen Taktik / der richtigen Strategie.

Es empfiehlt sich daher, sich unverzüglich nach Bekanntwerden etwaiger strafrechtlicher Vorwürfe an einen erfahrenen und kompetenten und im Strafrecht versierten Anwalt zu wenden. Denn ein möglichst frühes Tätigwerden bietet die besten Voraussetzungen dafür, noch entscheidend Einfluss auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens zu nehmen.

Nach Beschaffung der notwendigen Hintergrundinformationen durch die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts muss demzufolge eine kluge und vorausschauende Taktik und Strategie ausgearbeitet werden, namentlich für das außergerichtliche Verfahren als auch für bereits einen etwaig bevorstehenden gerichtlichen Prozess.

2. VORGEHEN IM AUSSERGERICHTLICHEN VERFAHREN

Regelmäßig empfiehlt es sich, der in vielen Fällen doch recht einseitigen Darstellung für eine Strafanzeige eine eigenständige Stellungnahme entgegenzusetzen.

Zu bedenken ist darüber hinaus, ob im konkreten Fall nicht sogar eine Gegenanzeige, beispielsweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede sinnvoll und erfolgversprechend ist, um sich dadurch aktiv zur Wehr zu setzen.

Nach unserem Selbstverständnis endet eine gute außergerichtliche Verteidigung allerdings nicht im reinen Schriftverkehr. In vielen Fällen kann vielmehr der Fortgang des Ermittlungsverfahrens insbesondere auch durch den vom Verteidiger initiierten persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft in Form von Vor-Ort-Terminen etc. zugunsten des Beschuldigten beeinflusst werden.

Ein solches Vorgehen kann dem erfahrenen und versierten Verteidiger es nämlich nicht nur ermöglichen „dicht am Ermittlungsverfahren“ zu bleiben, sondern auch gezielt Einfluss im Sinne des Angeschuldigten zu nehmen.

3. GERICHTLICHES VERFAHREN

Selbstverständlich – auch wenn ein frühzeitiges anwaltliches Tätigwerden stets anzuraten ist – können Sie sich auch dann an uns wenden, wenn bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde.

Gerade in der dann anstehenden Hauptverhandlung gilt es für den Verteidiger, mit Herz und Verstand, engagiert und klug vorausdenkend zugleich für den Angeklagten einzutreten.

Ein guter Verteidiger scheut dabei zu keinem Zeitpunkt den Konflikt mit Gericht und Staatsanwaltschaft, hat aber gleichzeitig auch bei entsprechender Beweislage alle denkbaren Strafzumessungsgesichtspunkte im Blick.

 

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