Italienisches Strafrecht – wir helfen Ihnen weiter

Das italienische Strafrecht ist ein umfassender und auch komplexer Teil des italienischen Rechtsapparates. Als professionelle Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen als Strafverteidiger in Italien weiter und beraten Sie umfassend zu Ihren Chancen, Möglichkeiten und der idealen Herangehensweise.

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie nicht nur vertritt, sondern sich auch mit den länderspezifischen Gesetzen und Regularien optimal auskennt.

Skulptur eines muskulösen Mannes mit Bart, der auf einem Felsen sitzt, umgeben von Gebäuden.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Strafrechts in Italien

Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat ist die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu könnenDies ist besonders essenziell, wenn es um eventuelle Folgen wie Haftstrafen geht. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend sprichtAls Anwälte für italienisches Strafrecht haben Sie daher in uns den idealen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur mit Expertise, sondern überwinden auch die Sprachbarriere.

All unsere Anwälte sprechen fließend sowohl Deutsch als auch Italienisch. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahrSo stehen wir Ihnen als Anwalt optimal für die Strafverteidigung in Italien zur Verfügung und vertreten Sie professionell vor Ort.

Durch unsere jahrelange Expertise und enge Vertrautheit mit dem italienischen Strafrecht schaffen wir es Sie problemlos mit der richtigen Strategie zu unterstützen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

Strafverteidigung

Die Strafverteidigung für Italien gehört in unserer Kanzlei neben dem italienischen Erbrecht zu unseren Kernkompetenzen und umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.

Außergerichtliches Verfahren

Um ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, ist es im italienischen Strafrecht essenziell frühzeitig tätig zu werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, und somit ein Strafverfahren zu verhindern.

Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Da sich sowohl schriftliche als auch telefonische Korrespondenzen in Italien mitunter schwierig gestalten können, übernehmen wir diese natürlich auch persönlich vor Ort.

Sollten Sie mit dem italienischen Strafrecht in Konflikt gekommen sein, empfehlen wir ihnen daher folgenden Ablauf:

Grafik mit Symbolen für rechtliche Beratung im IT-Recht und Strafrecht.
Ein Holzrichterhammer und Handschellen auf einem Tisch, symbolisierend für das Strafrecht.

Gerichtliches Verfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird laut des italienischen Strafrechts nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte informiert und Akteneinsicht gewährt.

Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) und das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei beiden wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.

Dies sind die wesentlichen Unterschiede:

Tabelle mit Informationen zur Strafzumessung und abgekürzten Verfahren im Strafrecht.

Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei das Gericht einen Termin zur ersten Verhandlung festsetzen. Bei einem im Ausland ansässigen Angeklagten wird im italienischen Strafrecht auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird.

Bei der Strafverteidigung in Italien besteht ebenfalls die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen. Sicherer ist es jedoch, auf einen Wahlverteidiger zu setzen, der seinen Mandanten optimal versteht und dessen Rechte und Ansprüche bestmöglich vertreten kann.

Ein besonderes Merkmal des italienischen Strafrechts ist zudem, dass Geldstrafen durch ein separat beauftragtes staatliches Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kommt es oftmals bei im Ausland ansässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg zu keiner Zahlungsaufforderung. Diese können jedoch beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden – mittels Pfändung persönlicher Besitztümer.

Textinformation über die Auslieferung nach Italien gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Zwei Personen diskutieren über Dokumente bei einem Meeting am Tisch mit einem Laptop im Hintergrund.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei

In Italien besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Zivilpartei anzuschließen. Sowohl direkt Geschädigte als auch die Erben einer getöteten Person können dabei zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben. Die Entscheidung über diese Ansprüche trifft das Strafgericht.

Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato. Und mit uns haben Sie im italienischen Strafrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen:

  • Eine kompetente Beratung auf Deutsch
  • Die Benennung und Befragung von Zeugen
  • Die Einreichung von Schriftsätzen zur Anspruchsbegründung
  • uvm.

Wir entwirren für Sie das italienische Strafrecht

Das italienische Strafrecht ist – ähnlich wie das Immobilienrecht in Italien – ein weites Feld. Hier gilt es, mit Expertise und einer konkreten und zielgerichteten Strategie vorzugehen. Als erfahrene Anwälte sind wir in der Lage, Sie bei Rechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten. Dabei halten wir Sie selbstverständlich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und sprechen uns regelmäßig mit Ihnen ab.

Wenn Sie also Unterstützung im italienischen Strafrecht benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner!

FAQ: italienisches Strafrecht

Wird eine deutschsprachige Person in Italien festgenommen, ist es entscheidend, besonnen zu handeln und rasch die richtigen Schritte einzuleiten. Zunächst wird in der Regel das zuständige deutsche Konsulat oder die Botschaft über die Festnahme informiert. Diese können dabei helfen, den Kontakt zu den Angehörigen im Heimatland herzustellen und unterstützen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Noch wichtiger ist jedoch die Konsolidierung eines Anwalts für italienisches Strafrecht.Wir unterstützen Sie in solchen Fällen, indem wir Sie über Ihre Rechte aufklären und uns mit den zuständigen Behörden verständigen.

Ob es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, entscheidet sich im italienischen Strafrecht in der sogenannten „udienza preliminare“, also der Vorverhandlung. In diesem Termin legt der Staatsanwalt dem Richter die Ergebnisse der Vorermittlungen und die gesammelten Beweise vor. Auf dieser Grundlage prüft der Richter, ob eine Anklage gerechtfertigt ist. Allerdings findet eine solche Vorverhandlung nicht bei allen Straftaten statt – bei geringfügigen Delikten wie Ordnungswidrigkeiten, kleineren Verkehrsunfällen oder Diebstählen ist sie gesetzlich ausgeschlossen.

Grundsätzlich kann ein in Deutschland zugelassener Anwalt beratend unterstützen, vor Gericht in Italien darf jedoch nur ein in Italien zugelassener Avvocato auftreten. Deshalb ist es wichtig bei Konflikten mit dem italienischen Strafrecht, frühzeitig Kontakt zu einer italienischen Kanzlei mit deutschsprachigem Team aufzunehmen – idealerweise mit Zulassung in Italien.

Symbol für Videoberatung mit einer Kamera und einem Benutzer in einem Sprechblasen-Design.

Online Videoberatung

In einer Videokonferenz können Sie schnell und 
unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen sprechen.

Zwei Personen diskutieren über Dokumente bei einem Meeting am Tisch mit einem Laptop im Hintergrund.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

ypisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

Unsere Anwälte für italienisches Recht in Frankfurt

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