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Familienrecht - Scheidungsfolgen/ Scheidungsfolgen­vereinbarung

Scheidungsfolgen

Zu den sogenannten Scheidungsfolgen zählen insbesondere Vermögensaufteilung/ Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht/ Umgangsrecht und Versorgungsausgleich.

Die regelmäßige Verstrickung von Emotionen und rechtlich komplexen Fragestellungen stellen besondere Herausforderungen an Mandant und Anwalt, die einerseits Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen, andererseits Durchsetzungskraft, eine kluge Strategie und zielgerichtetes Vorgehen erfordern.

Gut, wenn man da einen Anwalt an seiner Seite weiß, der die eigenen Belange versteht und Ihre Interessen durchzusetzen vermag, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.

Im Einzelnen sind regelmäßig folgende Punkte regelungsbedürftig:

 

Vermögensaufteilung/ Zugewinnausgleich

Eine zentrale Frage ist regelmäßig jene nach der Aufteilung des Vermögens.

Sofern kein abweichender Güterstand gewählt wurde, gilt hier regelmäßig, dass der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen ist. Vereinfacht gesagt ist für jeden der beiden Ehegatten insofern die Differenz des Vermögens bei Eheschließung mit jenem bei Ehescheidung zu ermitteln und dann untereinander auszugleichen.

Vor dem Hintergrund, dass es hier regelmäßig um erhebliche Summen geht, bedarf es im Rahmen der Vermögensaufteilung unabdingbar einer strategisch klugen und rechtlich kompetenten anwaltlichen Vertretung, die dafür Sorge trägt, dass Ihre Interessen effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden.

Dies umso mehr, wenn das Vermögen neben Geld-, Anlage- und Immobilienvermögen auch Unternehmen bzw. Unternehmensanteile umfasst.

Unterhalt

Auch wenn mit einer Scheidung die Ehe als solche beendet wird, bedeutet dies nicht, dass rechtlich gesehen zwischen den vormaligen Ehegatten kein Rechtsverhältnis mehr besteht.

Namentlich geht es dabei neben dem Sorge- und Umgangsrecht für etwaige gemeinsame Kinder insbesondere um (nacheheliche) Unterhaltsfragen.

Angesichts der hierbei möglichen finanziellen Tragweite gilt es, hierbei Ihre Interessen, sei es bei Durchsetzung, sei es bei Abwehr etwaiger Ansprüche, durchzusetzen.

Sorgerecht/ Umgangsrecht

Das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder ist ein besonders sensibler Bereich, der auch an die anwaltliche Vertretung besondere Anforderungen stellt.

Maßgeblich ist insofern das Kindeswohl, gleichzeitig gilt es aber natürlich, dahingehend einerseits praktisch umsetzbare, klare und nicht zuletzt interessensgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Sollte eine außergerichtliche Klärung dahingehend nicht möglich sein, gilt es unter Einschaltung des Familiengerichts eine Regelung zu erzielen.

Versorgungsausgleich

Ähnlich dem Zugewinnausgleich wird auch beim Versorgungsausgleich, allerdings bezogen auf Rentenanwartschaften etc., ein Ausgleich nach dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz durchgeführt, in der Regel mit dem Ergebnis, dass zugunsten eines Ehegatten Ansprüche mit Bezug auf die Ehezeit ausgeglichen werden.

Auch hier kann gegebenenfalls aber eine abweichende Regelung unter den Ehegatten getroffen werden. Dies bedarf aber einer genauen anwaltlichen Prüfung, um nicht der Gefahr der Unwirksamkeit einer etwaigen Vereinbarung unterworfen zu sein.

Scheidungsfolgen­vereinbarung

Bei den sogenannten Scheidungsfolgen, also insbesondere Vermögensaufteilung/ Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht/ Umgangsrecht und Versorgungsausgleich, handelt es sich um rechtlich mitunter ausgesprochen komplexe Belange, die noch dazu in verschiedener Hinsicht für die Betroffenen von immenser Bedeutung sind.

Bedenkt man dann noch, dass eine Regelung der Scheidungsfolgen in einer emotional häufig extrem schwierigen Ausgangslage erfolgen soll, so liegt auf der Hand, dass eine gerichtliche und damit de facto streitige Auseinandersetzung zu den Scheidungsfolgen die Parteien nicht selten im Rahmen eines „Rosenkriegs“ in vielerlei Hinsicht an ihre Grenzen führt.

In vielen Fällen ist es daher sinnvoll und geboten, die Scheidungsfolgen möglichst außergerichtlich im Rahmen einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Insofern bedarf es im Rahmen der anwaltlichen Vertretung einer klugen Strategie, Fachkompetenz, aber auch Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Erfahrung, um eine den Interessen der Mandantschaft vollumfänglich gerecht werdende Lösung zu erzielen. Kontaktieren Sie uns und überzeugen sich selbst von unseren dahingehenden Kompetenzen.

 

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