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Familienrecht - Ehevertrag

Der Abschluss eines Ehevertrags gilt gemeinhin – zugegebenermaßen nicht zu Unrecht – als unromantisch. Fakt ist aber auch, dass die – ohne Ehevertrag geltenden – gesetzlichen Regelungen sehr alt sind (mitunter mehr als 100 Jahre) und somit die diesen zugrunde liegende Konzeption nicht ohne weiteres mehr auf das heutige Selbstverständnis vieler Ehepaare passt.

Wenn man dann nicht in Form eines Ehevertrags aktiv wird, verpasst man im besten Fall die Möglichkeit, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, im schlimmsten Fall bereut man zu einem späteren Zeitpunkt die verpasste Gelegenheit.

Denn Eheverträge können rechtlich gesehen zwar vor und während der Ehe (und damit auch noch nach einer Trennung) abgeschlossen werden, Voraussetzung ist aber neben der notariellen Form – wie bei jedem Vertrag –, dass beide Partner diesen auch wirklich unterzeichnen möchten und sich einvernehmlich auf dessen Inhalte einigen.

Es empfiehlt sich daher vorausschauend aktiv zu werden und zumindest zu prüfen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen wirklich den eigenen Vorstellungen, Wünschen und Interessen entsprechen. Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerne.

Typische Punkte, die mittels Ehevertrags geregelt werden (können) sind:

 

Güterstand

Hier stellt sich die Frage, ob man im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben möchte oder ob dieser abbedungen werden soll.

Alternativen sind Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, aber auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist denkbar.

Die Wahl des Güterstandes hat einerseits natürlich vermögensrechtliche Konsequenzen, bringt aber auch steuerliche und erbrechtliche Belange mit sich.

Unterhalt

Regelmäßig ist es einfacher und im Falle einer Trennung/ Scheidung auch konfliktvermeidend, wenn man Unterhaltsfragen mit Bezug auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer vorausschauend und möglichst konkret regelt.

Jedenfalls sollte man sich auch insofern fachkundig beraten lassen, wie die gesetzlichen Vorschriften aussehen, welche Probleme sie gegebenenfalls mit sich bringen können und dann überlegen, ob nicht eine individuelle Regelung besser passt.

Altersvorsorge/ Versorgungsausgleich

Auch insofern gilt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht in jedem Fall den Vorstellungen der Ehegatten entsprechen.

Es ist folglich sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, ob dahingehend nicht im Rahmen eines Ehevertrags regelbare Alternativen oder Modifikationen Ihren Wünschen eher gerecht werden.

 

Sonderfall: Ehevertrag für Selbständige/Unternehmer

Für Selbständige/Unternehmer stellt sich die Frage des Abschlusses eines Ehevertrags in besonderer Art und Weise. Dies insbesondere in vermögensrechtlicher Hinsicht: Ziel eines Ehevertrags ist dabei regelmäßig, für den Fall einer etwaigen Scheidung das eigene Unternehmen zu schützen, ohne dabei die insofern von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen (insbesondere zur Thematik „Sittenwidrigkeit“) zu überschreiten.

Es empfiehlt sich daher meist, von der gesetzgeberisch vorgesehenen Zugewinngemeinschaft abzuweichen, sei es in Form einer Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die zumindest das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich ausnimmt.

Auch die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt sowie zum sog. Versorgungsausgleich werden in solcher Konstellation häufig als nicht angemessen erachtet, so dass sich diesbezüglich individuelle Regelungen im Rahmen des Ehevertrags ebenfalls empfehlen. Sprechen Sie uns hierauf an, wir stehen gerne mit Rat und Tat zu Ihrer Verfügung.

 

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