Immobilienrecht in Italien –
mit uns gut beraten

Zahlreiche Deutsche wandern jedes Jahr in benachbarte Länder ab. Und genau hier kommen sie auch mit den unterschiedlichen Rechtsbereichen dieser in Kontakt. Gerade beim Kauf von Immobilien ist es wichtig einen kompetenten Anwalt wie uns – Ihren Anwalt für Immobilienrecht in Italien – an Ihrer Seite zu haben. Wir kennen die maßgebliche Unterschiede zum deutschen Recht stehen Ihnen als bewanderte Rechtsanwälte bzw. Avvocati auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie professionell zur Seite.

Elegantes Anwesen mit einem zentralen Brunnen und Säulen, umgeben von Bäumen und Pflanzen.

Unsere Leistungen im italienischen Immobilienrecht

In unserer Kanzlei betreuen wir seit nun mehr als 15 Jahren unsere Mandanten auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie. Dabei leisten wir mit unserer Expertise im Bereich des Immobilienrechts in Italien einen wichtigen Beitrag als Übersetzer, Vermittler, Verhandlungsführer und vieles mehr. In Deutschland steht Ihnen dank uns jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner in Form eines Anwalts für italienisches Immobilienrecht zur Verfügung, der Sie über Veränderungen und Entwicklungen auf dem neusten Stand hält. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Im Einzelnen umfasst unser Leistungsspektrum hierbei folgendes:

  • Anwaltliche Beratung bei Käufen und Verkäufen von Immobilien
  • Vertragsgestaltung und -erstellung in deutscher und italienischer Sprache, sei es eines Vorvertrages sei es des endgültigen Kaufvertrages sowie auch Überprüfung bereits vorliegender Vorverträge bzw. Kaufverträge
  • Umfassende Prüfung der notwendigen Dokumentation (Baugenehmigungen, Energieausweis etc.) sowie Überprüfung etwaig bestehender Belastungen (Dienstbarkeiten, Hypotheken etc.)
  • schriftliche und telefonische Korrespondenz auf Italienisch mit dem Vertragspartner, dem Notar und gegebenenfalls Maklern bzw. italienischen Behörden
  • Vorbereitung und Wahrnehmung von Notarterminen vor Ort in Italien.
  • Abwicklung steuerlicher Fragestellungen/ steuerliche Betreuung über den italienischen Steuerberater/Partner unserer Kanzlei
  •  

Zudem sorgt unser hauseigenes Übersetzungsbüro dafür, dass auch Verträge und Urkunden professionell in die jeweilige Sprache übertragen werden. Mit uns gelingt so das souveräne Agieren im Immobilienrecht in Italien.

Zwei Personen diskutieren über Dokumente bei einem Meeting am Tisch mit einem Laptop im Hintergrund.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

Makler und Notar – was Sie wissen sollten, um Risiken zu vermeiden

Als Anwälte für Immobilienrecht in Italien ist es uns wichtig, auf die Unterschiede zwischen deutschen und italienischen Maklern und Notaren bzw. deren Aufgabenbereiche hinzuweisen. Hier gilt es für Sie einiges zu beachten und bei Unsicherheiten rechtlichen Beistand einzuholen.

Das sind die wichtigsten Faktoren, die Sie kennen müssen:

Italienischer MaklerItalienischer Notar
  • Höhere Informationspflicht – muss nachweislich alle relevanten Daten vorlegen: z. B. Energieausweis, Baugenehmigungen, Katasterdaten
  • Nicht verpflichtet, die Immobilie zu prüfen
  • Risiko: Makler können technisch unvorbereitet sein und es kann in der Praxis zu fehlenden Daten kommen, die die notarielle Überschreibung erschweren
  • Kümmert sich um die Überschreibung der Eigentumsverhältnisse, nicht um rechtliche Hinweise
  • Führt gründliche Vorprüfungen durch: Katasterabgleich, Eigentumsverhältnisse, Baugenehmigungen, Lasten
  • Risiko: Bei Unterzeichnung des Vertrages kann Klärungsbedarf entstehen

In Italien sollten Sie im Bereich des Immobilienrechts nichts dem Zufall überlassen und sich genauestens über die Immobilie informieren. Sollten Sie Bedenken wegen vermeintlich „kleiner“ Schäden oder anderer Ungereimtheiten haben, beraten wir Sie gern und helfen Ihnen notfalls auch einen Gutachter zu verständigen.

Holzhaus-Symbol auf einem Tisch neben einem Richterhammer und Gesetzesbüchern.

Vorvertrag (contratto preliminare)

Eine Besonderheit des Immobilienrechts in Italien ist die Schließung des sogenannten Vorvertrags. Mit diesem bindenden Dokument verpflichtet sich der Käufer zum Abschluss des eigentlichen Hauptvertrages. Der Vorvertrag muss nicht zwingend notariell beurkundet werden, dieses empfiehlt sich jedoch, da nur dann eine verbundene Schutzwirkung gegenüber zwischenzeitlichen Verfügungen zu Gunsten Dritter erlangt werden kann.

Dieser Vertrag gilt im Immobilienrecht in Italien jedoch nicht nur als Absicherung, sondern auch als Handhabe. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen von einer Seite durch die andere Vertragspartei können monetäre Schadenersatzansprüche gestellt werden.

Hier sollten Sie vor allem folgende Begriffe kennen:

Im Rahmen eines Vorvertrages wird oft eine Anzahlung in Höhe von 10 % bis 30% der Gesamtkaufpreissumme geleistet. Werden die Verpflichtungen des Vorvertrages nicht erfüllt, Termine zum Abschluss des Vertrages oder mit dem Notar verschoben oder liegen wichtige Dokumente nicht vor, kann das Doppelte der Summe als Schadensersatz auf Interessenten zukommen.

Im Immobilienrecht in Italien besteht aber auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Reuegeldes, um sich als Käufer gegen den Rücktritt vom Verkauf seitens des Verkäufers abzusichern. Dieser müsste bei Rücktritt vom Vertrag das Doppelte der Anzahlung zurückerstatten und würde im Gegenzug bei Rücktritt des Käufers vom Vertrag hingegen die Anzahlung behalten, ohne das Doppelte fordern zu können.

Checkliste zum Erstellen eines rechtssicheren Vorvertrages

  • Vollständiger Name und Anschriften der Vertragsparteien, sowie auch Geburtsdatum und Geburtsort
  • Italienische Steuernummer (codice fiscale)
  • Diese können wir für Sie einholen bei den italienischen Behörden
  • Genaue Angabe des Kaufgegenstandes
  • Die Auszüge aus den italienischen Immobilienregistern können wir ebenfalls für Sie einholen
  • Angaben zu Kaufpreis und geplanten Zahlungsmodalitäten (Bar, Scheck etc.) sowie Anzahlungen bei Abschluss des Vorvertrages
  • Vorhandensein von Mängeln der Kaufsache, Angaben zum generellen Zustand der Immobilie
  • Angaben zum beabsichtigten Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Hauptvertrages
  • Eventuelle Garantieerklärungen des Verkäufers zu Lastenfreiheit des Grundstücks, Ordnungsgemäßheit der Immobilie vor dem Hintergrund der baurechtlichen Bestimmungen (Baugenehmigung, Heilungsgenehmigung etc.)
  • Vorhandensein etwaiger Lasten (z.B. Miet- oder Pachtverhältnisse, nachbarrechtliche Beschränkungen)
  •  

Notarieller Kaufvertrag (rogito notarile)

Nach Abschluss des Vorvertrages ist laut des Immobilienrechts in Italien sodann der endgültige Kaufvertrag vorzubereiten bzw. mit dem Notariat hinsichtlich des Entwurfs des Vertrages zu korrespondieren. Bereits überprüft worden sein sollte zu diesem Zeitpunkt das italienische Kataster (catasto) bzw. auch das Liegenschaftsregister (registro immobiliare). Aus diesen ist ersichtlich, wer Eigentümer der Immobilie ist und welche Belastungen vorliegen.

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ein Grundbuch, wie es in Deutschland existiert, nur in den ehemals österreichischen Besitzungen in Italien – also insbesondere Südtirol und Teilen von Venetien – vorhanden ist. Die sonstigen Register haben im Immobilienrecht in Italien nicht den gleichen Rang wie das deutsche Grundbuch, welches eine eigentumsbegründende Wirkung enthält. Diese Wirkung wird laut des Immobilienrechts in Italien erst mit dem Kaufvertrag erzielt.

Textabschnitt über Immobilienrecht in Italien mit rechtlichen Hinweisen und Kanzlei Reiss.
Zwei Personen schütteln sich die Hände, während eine Person einen Schlüssel in der anderen Hand hält.

Immobiliensteuer in Italien – Zweitwohnsitz, Grundsteuer und Co.

Bezüglich der beim Immobilienkauf zu zahlenden Steuern ist laut des Immobilienrechts in Italien darauf hinzuweisen, dass zu deren Berechnung auf den Katasterwert abzustellen ist. Dieser ist regelmäßig nicht unerheblich niedriger als der tatsächliche Immobilienwert, aus welchen sich hingegen die Notargebühren berechnen.

Für Immobilien in Italien sind jährlich Steuern zu zahlen, vergleichbar der deutschen Grundsteuer, deren Höhe von der Art der Nutzung (Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung) abhängt und durch die jeweilige Gemeinde in einem bestimmten Rahmen erhöht oder gesenkt werden kann. Diese Zahlungen werden in zwei Raten entrichtet.

Das sollten Sie über den Steuerbereich des Immobilienrechts in Italien wissen:

In Italien ist eine Registrierungspflicht für Mietverträge vorgesehen, wenn diese für mehr als 30 Tage abgeschlossen werden. Hierfür werden Gebühren erhoben, die 2 % des Mietzinses umfassen. Werden mehrere Mietverträge zu der gleichen Immobilie abgeschlossen, auch mit verschiedenen Personen, wird die Dauer der einzelnen Mietverträge summiert.

Die Hälfte dieser Gebühren ist grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung muss bis zum 30. September jeden Jahres eines Einkommensteuererklärung in Italien vorgelegt werden. Die Steuersätze betragen je nach Höhe der Einkünfte in vier Stufen 23, 27, 38 oder 43 %. Es wird zudem ein Freibetrag in Höhe von 5 % der Einkünfte abgezogen, der nicht der Besteuerung unterliegt.

Zugleich gibt es die Möglichkeit, dass ein Einheitssteuersatz („Cedolare secca“) gewählt wird, bei welchem 21 % auf die gesamten Mieteinkünfte erhoben werden. Bei dieser Option aber ist es nicht möglich, einen langfristigen Mietvertrag an die jährlich steigenden Lebenshaltungskosten (gemäß des sog. ISTAT-Index) anzupassen.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ist das deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinzuzuziehen. Nach diesem können Einkünfte, welche aus unbeweglichem Vermögen durch eine in einem Vertragsstaat (hier: Deutschland) ansässigen Personen bezogen werden, im anderen Staat (hier: Italien) besteuert werden.

Konkret bedeutet dies, dass die Bundesrepublik Deutschland die in Italien aus Mieteinnahmen erzielten Einkünfte nicht mehr besteuert, diese allerdings zur Festsetzung des Steuersatzes heranziehen kann. Somit kann aufgrund der erzielten Einnahmen in Italien durch den deutschen Fiskus ein höherer Steuersatz festgesetzt werden, der aber nur auf die Einkünfte angewendet würde, die in Deutschland erzielt wurden.

Wir unterstützen Sie bei Korrespondenzen und der Übermittlung aller wichtigen Dokumente. Als besonderen Service verweisen wir zudem darauf, dass bei Beauftragung unserer Kanzlei auch ein italienischer Steuerberater zur Verfügung steht, über welchen die steuerlichen Fragen abgewickelt werden können. Wir beraten Sie außerdem auch in allen Anliegen rund um Zweitwohnsitzsteuer und Co.

Wir unterstützen im Bereich des Immobilienrechts in Italien

Benötigen Sie Unterstützung im Immobilienrecht in Italien oder wollen Sie sich vor der Unterzeichnung eines Vertrages absichern lassen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich zu allen Fragen rund um Kauf, Verhandlungen, Termine und Grundsteuer in Italien beraten. Wir übernehmen für Sie alle wichtigen Korrespondenzen.

Und sollten Sie auch in anderen Rechtsbereichen Hilfe benötigen, vertreten wir Sie auch in Anliegen des italienischen Strafrechts.

FAQ: italienisches Erbrecht

Das Immobilienrecht in Italien regelt alle rechtlichen Aspekte rund um den Kauf, Verkauf und die Nutzung von Immobilien. Es umfasst die Rolle von Notaren, Maklern, Vertragsgestaltung, steuerliche Fragen und Besonderheiten wie den Vorvertrag. Für ausländische Käufer, insbesondere Deutsche, ist es wichtig, die Unterschiede zum deutschen Recht zu kennen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Ein Anwalt für Immobilienrecht in Italien kann hier entscheidend unterstützen.

Ein Anwalt für Immobilienrecht in Italien stellt sicher, dass der gesamte Kaufprozess transparent und rechtssicher abläuft. Er überprüft Verträge, Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen, die in den Registern vermerkt sind. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit Notaren, Maklern und Behörden. Gerade für Käufer aus Deutschland ist dies ein wichtiger Schutz vor unklaren Rechtslagen und sprachlichen Hürden.

Die Immobiliensteuer in Italien für einen Zweitwohnsitz fällt höher aus als für einen Hauptwohnsitz. Sie wird von den Gemeinden erhoben und orientiert sich am Katasterwert der Immobilie. Käufer sollten sich darauf einstellen, dass die Höhe regional variieren kann. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Kauf über die anfallenden jährlichen Kosten zu informieren.

Wer ohne anwaltliche Unterstützung eine Immobilie in Italien kauft, geht ein hohes Risiko ein. Oft sind Belastungen, fehlende Baugenehmigungen oder unklare Eigentumsverhältnisse erst auf den zweiten Blick erkennbar. Diese Probleme können später zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Ein Anwalt für italienisches Immobilienrecht schützt Käufer vor diesen Fallstricken.

Nach dem Vorvertrag wird der endgültige Kaufvertrag („rogito notarile“) vorbereitet und vom Notar beurkundet. Der Notar prüft Kataster- und Registerdaten, bestätigt die Eigentumsverhältnisse und klärt, ob Belastungen bestehen. Außerdem übernimmt er die steuerliche Meldung des Kaufs, was im deutschen Recht nicht üblich ist. Käufer profitieren dadurch von einer größeren Absicherung.

Symbol für Videoberatung mit einer Kamera und einem Benutzer in einem Sprechblasen-Design.

Online Videoberatung

In einer Videokonferenz können Sie schnell und 
unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen sprechen.

Zwei Personen diskutieren über Dokumente bei einem Meeting am Tisch mit einem Laptop im Hintergrund.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

ddddddddd

Unsere Anwälte für Immobilienrecht in Italien

Dr. Jürgen Reiss

Rechtsanwalt & Avvocato

Porträt von Acun Ilıcalı in einem Anzug mit gestreifter Krawatte vor einem neutralen Hintergrund.

Dr. Christian Pfeifer

Rechtsanwalt

Porträt von Dr. Christian Pfeifer in einem Anzug mit Krawatte vor neutralem Hintergrund.

Marco Soleto

Avvocato

Porträt eines Mannes in einem grauen Anzug mit blauer Krawatte vor einem dunklen Hintergrund.

Vincenzo Giampietro

Avvocato

Porträt eines Mannes mit Glatze und Anzug, der in die Kamera lächelt.

Giorgio Mondini

Avvocato

Silhouette einer Person in dunkler Kleidung vor einem dunklen Hintergrund.

Matteo Colombi

Avvocato

Porträt eines Mannes mit dunklem Haar, der einen blauen Anzug und eine hellblaue Krawatte trägt.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

Informationen zu italienischem Strafrecht

Blog

Standort Bozen

Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es

Weiterlesen »

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

Vereinbaren Sie ein kostenloses sowie unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten. Sie erreichen uns direkt in der Zentrale in Frankfurt und an jedem unserer Standorte. 

Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme steht Ihnen zudem unser praktisches Kontaktformular zur Verfügung, in welchem Sie alle wichtigen Informationen angeben und übersenden können. Wir melden uns dann schnellstmöglich innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Selbstverständlich können Sie mit dem Kontaktformular auch nur einen Rückruf vereinbaren.

Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und respektieren Ihre Privatsphäre. Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir jedoch Ihre Zustimmung. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Um mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können, müssen wir Ihre angegebenen Kontaktdaten speichern und verarbeiten. Nähere Informationen zu Ihren Rechten und wie wir Ihre Daten verarbeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Kontaktaufnahme telefonisch/Mail
Datenschutz

Unsere Standorte

Nachfolgend ist aufgeführt, wo Sie uns erreichen. Überall dort wird Ihnen kompetent weitergeholfen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns.