Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland und somit auch in Italien verwendet werden kann, um Rechte am Nachlass auszuüben. Dies führt bei Nachlassvermögen in Italien zu einer Erleichterung des Nachweises der Erbenstellung.
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es