Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland und somit auch in Italien verwendet werden kann, um Rechte am Nachlass auszuüben. Dies führt bei Nachlassvermögen in Italien zu einer Erleichterung des Nachweises der Erbenstellung.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es