Der 6. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 14.10.2014 (n. 21670) entschieden, dass der Verlust des Arbeitsplatzes des unterhaltspflichtigen Ex-Ehemannes aufgrund von Kündigung einen berechtigten Rechtsgrund für eine Abänderungsklage des Unterhaltsanspruches darstellt.
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es