Rechtsprechung zum italienischen Unterhaltsrecht

Der 6. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 14.10.2014 (n. 21670) entschieden, dass der Verlust des Arbeitsplatzes des unterhaltspflichtigen Ex-Ehemannes aufgrund von Kündigung einen berechtigten Rechtsgrund für eine Abänderungsklage des Unterhaltsanspruches darstellt.

Standort Bozen

Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es

Weiterlesen »