Der 6. Strafsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 29.07.2014 (n. 33452) entschieden, dass derjenige Elternteil eine strafbare Kindesentführung sowie eine schuldhafte Verletzung einer richterlichen Anordnung begeht, wenn er als getrennt lebender Elternteil ohne das Wissen und das Einverständnis des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen minderjährige Kind in eine andere Wohnung, die in einer anderen Gemeinde liegt, umzieht.
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem