Anwaltskanzlei Reiß & Collegen

Die Kanzlei mit besonderer Kompetenz für deutsch-italienisches Recht











Aktuelles

 

Informationen rund um die Kanzlei

Besondere Tätigkeitsgebiete

Gründung von Niederlassungen in Italien - Italienisches Gesellschaftsrecht

  • Aufgrund des Zusammenwirkens des italienischen und deutschen Rechtsanwaltes Dr. Reiß, des italienischen Steuerberaters Dott. Aghilar sowie der italienischen Notare Tassinari & Damascelli (Bologna) sowie Severini (Mailand) können in ganz Italien schnell, unbürokratisch und kostengünstig Niederlassungen deutscher und schweizer Firmen in Italien gegründet werden. Als zusätzlichen besonderen Service bieten wir unseren Mandanten auf Wunsch auch gerne an, notarielle Beurkundungen nach italienischem Recht in unserem Büro in Frankfurt am Main vorzunehmen. Informieren Sie sich über unseren Link Kontakt per email oder direkt per Telefonanfrage über unsere Büros in Deutschland (Frankfurt: +49(0)69-30855047 oder Karlsruhe:+49(0)721-9204723) und der Schweiz (Zürich:+41(0)432688277).

Gründung von Niederlassungen in der Schweiz - Schweizer Gesellschaftsrecht

  • Aufgrund des Zusammenwirkens mit dem Schweizer Rechtsanwalt lic. iur. Mächler, können unbürokratisch und kostengünstig Niederlassungen deutscher und italienischer Firmen in der Schweiz gegründet werden. Informieren Sie sich über unseren Link Kontakt per email oder direkt per Telefonanfrage über unsere Büros in Deutschland (Frankfurt: +49(0)69-30855047 oder Karlsruhe:+49(0)721-9204723) und der Schweiz (Zürich:+41(0)432688277).

Fotovoltaik in Italien

  • Bedingt durch die Vielzahl der Anfragen auf das Seminar (siehe Link: Seminare) im Frühjahr 2007 ist die Kanzlei auch bei der Umsetzung von Fotovoltaikprojekten in Italien verstärkt tätig.

Schiedsverfahren in Italien

  • Rechtsanwalt und Avvocato Dr. iur. Jürgen Reiß ist verstärkt bei Schiedsverfahren in Italien tätig.

Seminare im italienisches Arbeitsrecht für deutsche Unternehmen

  • Unsere Kanzlei bietet seit geraumer Zeit ein spezielles Seminar für deutsche Firmen an, die beabsichtigen, Arbeitnehmer in einer bereits bestehenden oder neu zu gründenden Niederlassung in Italien anzustellen. Diesbezüglich wird auf die Risiken und die Vermeidung von Fehlern, die aus der Unkenntnis der rechtlichen wie faktischen Gegebenheiten in Italien entstehen können, hingewiesen und eine entsprechende Schulung der Teilnehmer durchgeführt. Das Seminar wird von Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß durchgeführt.

Gesellschaftsrecht - deutsches, italienisches und internationales Gesellschaftsrecht

  • Rechtsanwalt und Avvocato Dr.iur. Jürgen Reiß ist verstärkt im deutschen, italienischen und internationalen Gesellschaftsrecht tätig. Insbesondere die Gründungen von Niederlassungen deutscher Firmen im Ausland, vorwiegend in Italien, werden von Dr. Reiß schnell und aufgrund langjährigen Erfahrung auch kostengünstig durchgeführt.

Italienisches und internationales Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt und Avvocato stabilito Oliver Schupp ist verstärkt im deutschen und italienischen Arbeitssrecht tätig.

Gesellschaftsrecht - internationales Geselschaftsrecht

  • Rechtsanwalt Christian Pfeifer (Partner der Kanzlei) ist im deutschen und internationalen Gesellschaftsrecht verstärkt tätig.

Bürgerliches Recht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht

  • Prof. Dr. Matthias Casper (bis 06/2005) wurde als Professor der Universität Münster zum Institutsdirektor des Lehrstuhles für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt.

Deutsche und internationale Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

  • Steuerberater und Wirtschaftprüfer Herr Dipl.-Kaufmann Thomas Röhl ist seit 1. Oktober 2003 in die Kanzlei in Form der überörtlichen Bürogemeinschaft integriert.

Italienische Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

  • Der italienische Steuerberater und Wirtschaftprüfer Dott. Daniele Aghilar ist als Partner in die Kanzlei eingetreten. Eine Bearbeitung von italienischen, Steuerrechtsfällen und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten sowie die gerichtliche Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten in Italien aus einer Hand noch umfassender möglich.

Rechtliche Informationen im deutschen Recht, italienischen Recht und internationalen Recht

Italienisches Arbeitsrecht - italienisches Recht

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entsendung von in Italien angestellten Arbeitnehmern einer italienischen Mutterfirma nach Deutschland sowie Entsendung von in Deutschland angestellten Arbeitnehmern durch die deutsche Mutterfirma nach Italien werfen zunehmend Probleme im Hinblick auf das jeweils anzuwendende materielle Recht sowie den Gerichtstand auf. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Kündigungsgründe, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen im deutschen und italienischen Recht von erheblicher Bedeutung. Bei Fragen und aktuellen Problemen kann Ihnen Dr. iur. Jürgen Reiß gerne Auskunft geben.

Italienisches Strafrecht - italienisches Recht

  • Bei italienischen Strafverfahren gegenüber deutschen Staatsbürgern bedarf es schon deshalb eines unverzüglichen anwaltlichen Tätigwerdens, da ansonsten der Erlass eines internationalen Haftbefehles droht, der auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Darüber hinaus kann nach italienischem Strafrecht auch eine Verurteilung in Abwesenheit des deutschen Angeklagten erfolgen. Bei weiteren Fragen oder bei konkreten Problemen wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro in Karlsruhe. Wir helfen Ihnen sofort.

Italienisches Immobilienrecht - italienisches Recht

  • Unsere Kanzlei gibt deutschen Anlegern und Interessenten zur Vermeidung von Rechtsproblemen wertvolle Tips beim Immobilienererb in Italien. Wir weisen Sie auf die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts und die Unterschiede zum deutschen Immobilienrecht hin. Darüber hinaus helfen wir Ihnen über unsere Büros in Karlsruhe und Bologna bei juristischen Problemen aller Art und vertreten Sie bei Rechtstreitigkeiten vor allen italienischen Gerichten. In allen diesen Fällen finden insbesondere deutsche Mandanten über unser Büro in Karlsruhe kompetente zweisprachige Ansprechpartner, welche immer für Ihre Fragen und Probleme für Sie da sind.

Italienisches Erbrecht - italienisches Recht

  • Testamente und Erbverträge
    Bei der Abfassung von Testamenten bei Ehegatten, bei denen ein Ehegatte die deutsche, der andere die italienische Staatsangehörigkeit hat, ist Vorsicht aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen geboten. Während im deutschen Recht gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge bedenkenlos zulässig sind und fast schon den Regelfall darstellen, ist nach italienischem Erbrecht das gemeinschaftliche Testament gemäß Art. 589 c.c., wie auch der Erbvertrag gemäß Art. 458 c.c. verboten. Daher kommt es häufig vor, dass Testamente und Erbverträge von italienischen Staatsangehörigen nichtig sind und im Todesfalle zu kostspieligen und langwierigen Erbstreitigkeiten führen. Bei Fragen hinsichtlich der Gestaltung eines italienisch-deutschen Testamentes oder im Falle von Erbstreitigkeiten wenden sie sich bitte an Herrn Dr. iur. Jürgen Reiß.

  • Auseinandersetzung von Nachlässen (italienisches Erbrecht)
    Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Erbrechtsfällen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, bei denen es um Auseinandersetzungen von Nachlassvermögen in Italien geht, empfehlen wir, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungsverfahren vor italienischen Gerichten, unverzüglich nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft eine außergerichtliche Einigung mit den oftmals in Italien lebenden Miterben herbeizuführen. Für Fragen steht Ihnen unser Kanzleiteam in den Büros jederzeit gerne zur Verfügung.

Italienisches Gesellschaftsrecht - Haftung von Managern

  • Die Managerhaftung hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Hintergrund ist die gestiegene Klagefreudigkeit von Kleinaktionären und Gläubigern. Hatte in den vergangenen Jahrzehnten ein Manager erst dann etwas zu befürchten, wenn er die sprichwörtlichen goldenen Löffel mitgehen ließ, so kann sich heute bereits ein kleiner Fehler in der Unternehmenspolitik zu einem bedeutenden Haftungsrisiko auswachsen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass das italienische Gesellschaftsrecht seit dem 01.01.2004 umfassend reformiert worden ist. Bei Fragen hinsichtlich der Reform des italienischen Gesellschaftsrechtes im Allgemeinen oder der Managerhaftung im Besonderen wenden sie sich bitte an Herrn Dr. iur. Jürgen Reiß.

Forderungseinziehungen in Italien

  • Bei Problemen mit Forderungseinziehungen gegenüber italienischen Schuldnern stehen wir Ihnen mit unseren Büros in Deutschland und Italien gerne zur Verfügung. Sie haben vor Ort immer einen Ansprechpartner in Deutschland, der Ihnen kompetent Auskunft über den Verfahrensstand in Italien geben kann. In diesem Zusammenhang übersetzen wir für sie auch die, zur Klageeinreichung vor italienischen Gerichten notwendigen, Unterlagen und Dokumente, so dass für Sie eine Dienstleistung aus einer Hand gewährleistet ist und die Kosten gering gehalten werden können. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an Herrn Dr. iur. Jürgen Reiß.

Verkehrsunfälle in Italien - italienisches Recht

  • Verkehrunfälle insbesondere bei Körperschäden, werden durch unsere Büros in Frankfurt am Main, Karlsruhe und Mailand und Bologna (Italien) schnell und in den überwiegenden Fällen aussergerichtlich abgewickelt. Deutsche Mandanten können sich an eines unserer Büros in Deutschland wenden und haben somit immer einen deutschsprachigen Ansprechpartner, auch wenn die eigentliche Abwicklung des Schadenfalles über unsere Büros in Italien erfolgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Für den Fall dass eine Rechtschutzversicherung besteht, ist diese grundsätzlich eintrittspflichtig. In einem solchen Falle entstehen dem Mandanten überhaupt keine Anwaltskosten. Bei Fragen und aktuellen Problemen hilft Ihnen Dr. iur. Jürgen Reiß von unserem Büro in Frankfurt am Main gerne weiter.

Italienisches Familienrecht, italienisches Scheidungsrecht, italienisches Recht

  • Dr. iur. Jürgen Reiss erstellt für die Zeitschriften GALA sowie Frau im Spiegel Rechtsgutachten im italienischen Familienrecht zum Sorgerechtsstreit von Popstar Eros Ramazzotti und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Michelle Hunziker sowie zum italienischen Scheidungsrecht in Sachen Arun Nayar.

Allgemeine Informationen rund um die Kanzlei

Gerichtlicher Sachverständiger für das italienische Recht

  • Das Landgericht Heilbronn bestimmt Dr. iur. Jürgen Reiß zum Sachverständigen für das italienisches Recht und beauftragt ihn in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit der Erstattung von Gutachten zum italienischen Kaufrecht und zum italienischen Recht der unerlaubten Handlungen.

Gerichtlicher Sachverständiger für das deutsch-italienische Recht

  • Das Landgericht Florenz bestimmt Dr. iur. Jürgen Reiß zum Sachverständigen für das deutsch-italienische Erbrecht.

Italienisches Recht - italienisch sprechende Referendare

  • Wir bieten italienisch sprechenden Referendaren/innen, insbesondere solchen, die sich am Anfang ihrer Referendarausbildung befinden, parallel zu ihrer Ausbildung, eine besondere, über das normale Maß hinausgehende, Betreuung durch einen Partner an, mit dem Ziel, der späteren Übernahme in unser Kanzleisystem bei entsprechender Eignung. Die Bewerber werden hierzu umfassend mit dem Ablauf einer Anwaltskanzlei im Allgemeinen sowie Ablauf einer im internationalen Recht spezialisierten Kanzlei im Besonderen vertraut gemacht. Die Bewerber sollten als Anforderungsprofil flexibel, hoch motiviert, einsatzbereit und am wissenschaftlichen Arbeiten interessiert sein, ordentliche Rechtskenntnisse aufweisen (mindestens 7 Punkte) sowie insbesondere sehr gute bis hervorragende Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen können. Interessenten möchten wir bitten, sich unter der Nummer +49(0)721-9212007 mit Frau Cacciatore in Verbindung zu setzen.