Bei italienischen Strafverfahren gegenüber deutschen Staatsbürgern bedarf es schon deshalb eines unverzüglichen anwaltlichen Tätigwerdens, da ansonsten der Erlass eines internationalen Haftbefehles droht, der auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Darüber hinaus kann nach italienischem Strafrecht auch eine Verurteilung in Abwesenheit des deutschen Angeklagten erfolgen. Bei weiteren Fragen oder bei konkreten Problemen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei Dr.Reiß & Collegen. Infos unter www.kanzlei-reiss.de Wir helfen Ihnen sofort.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es