Italienisches Strafrecht – italienisches Recht
Bei italienischen Strafverfahren gegenüber deutschen Staatsbürgern bedarf es schon deshalb eines unverzüglichen anwaltlichen Tätigwerdens, da ansonsten der Erlass eines internationalen Haftbefehles droht, der auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Darüber hinaus kann nach italienischem Strafrecht auch eine Verurteilung in Abwesenheit des deutschen Angeklagten erfolgen. Bei weiteren Fragen oder bei konkreten Problemen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei Dr.Reiß & Collegen. Infos unter www.kanzlei-reiss.de Wir helfen Ihnen sofort.