Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Kaufvorvertrag auch dann wirksam ist, wenn der Scheck für die im Vorvertrag vereinbarte Anzahlung nicht gedeckt ist (Corte di Cassazione, Urteil vom 05.12.2016, Nr. 24747).
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Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Kaufvorvertrag auch dann wirksam ist, wenn der Scheck für die im Vorvertrag vereinbarte Anzahlung nicht gedeckt ist (Corte di Cassazione, Urteil vom 05.12.2016, Nr. 24747).