Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20541 vom 30. August 2017).
Schließlich denken wir über so vieles nach und beschäftigen uns ausgiebig mit unseren Fachbereichen. Da gibt’s immer etwas Neues zu berichten.
Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20541 vom 30. August 2017).