Ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten der Kirchengemeinde ist unwirksam, wenn bei der Annahme des Vermächtnisses keine behördliche Genehmigung erteilt wird (Kassationsgericht, Urteil vom 09.11.2016, Nr. 22825).
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Ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten der Kirchengemeinde ist unwirksam, wenn bei der Annahme des Vermächtnisses keine behördliche Genehmigung erteilt wird (Kassationsgericht, Urteil vom 09.11.2016, Nr. 22825).