Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts vom 24.02.2016, Nr. 3611, muss der Fiskus, sofern dieser Gläubiger des Erblassers ist, die Annahme der Erbschaft durch die Erben beweisen, um Forderungen geltend machen zu können.
Schließlich denken wir über so vieles nach und beschäftigen uns ausgiebig mit unseren Fachbereichen. Da gibt’s immer etwas Neues zu berichten.
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts vom 24.02.2016, Nr. 3611, muss der Fiskus, sofern dieser Gläubiger des Erblassers ist, die Annahme der Erbschaft durch die Erben beweisen, um Forderungen geltend machen zu können.