Bei der Anwendung deutschen Erbrechts auf verheiratete ausländische Staatsangehörige, deren Ehe einem ausländischen Güterstand unterliegt, kann es zu Wertungswidersprüchen kommen bei der Bestimmung der Erbquote des Ehegatten.
Schließlich denken wir über so vieles nach und beschäftigen uns ausgiebig mit unseren Fachbereichen. Da gibt’s immer etwas Neues zu berichten.
Bei der Anwendung deutschen Erbrechts auf verheiratete ausländische Staatsangehörige, deren Ehe einem ausländischen Güterstand unterliegt, kann es zu Wertungswidersprüchen kommen bei der Bestimmung der Erbquote des Ehegatten.