Verstirbt ein deutscher Erblasser in Italien und hat er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sind alle Testamente in Italien zu eröffnen, auch wenn diese sich in Deutschland befinden.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es