Gesellschaftsrecht
WIR STEHEN FÜR BESONDERE ERFAHRUNG UND KOMPETENZ IM GESELLSCHAFTSRECHT UND ERBRECHT.
Im Gesellschafts- und Erbrecht geht es um das, was mit viel Einsatz aufgebaut wurde. Da ist es von höchster Bedeutung, zu wissen, wem Sie sich anvertrauen. Und da Sie bei uns ausnahmslos persönlich betreut werden, stellen wir sicher, dass Sie von unserer gesamten Erfahrung und Kompetenz profitieren. Wir vertreten Sie zum Beispiel bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, in der Gesellschafterversammlung, beim Notar oder vor Gericht in nationalen und internationalen Fällen. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne rein beratend zur Seite, bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen ebenso wie bei Nachfolgeregelungen oder Unternehmertestamenten.
EIN PAAR WORTE ÜBER GESELLSCHAFTSRECHT.
Was macht uns zur richtigen Adresse im Gesellschaftsrecht? Neben unserer persönlichen Beratung und unkomplizierten Art ist das die geballte Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter an allen Standorten. So sind Sie beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, in der Gesellschaftsversammlung oder beim Notar sowie vor Gericht in nationalen und internationalen Fällen bestens vertreten.
Und zwar mit einem erfahrenen Team, das täglich leidenschaftlich und enthusiastisch an allen Fällen arbeitet und mit Intelligenz, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit überzeugt. Dabei arbeiten wir alle Hand in Hand, vermeiden so Schnittstellenfehler und sorgen für höchste Sicherheit bei der Betreuung der uns anvertrauten Fälle. Unsere Mandanten schätzen besonders, dass wir im Gesellschaftsrecht ganzheitlich denken und vor allem handeln. Denn bei uns erhalten Sie immer nur das Beste, und das aus einer Hand – bei Bedarf selbstverständlich inklusive Notariat sowie Steuerberatung.
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Die Tätigkeit einer Gesellschaftsrechtskanzlei ist ausgesprochen vielfältig. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Darstellung zu den wesentlichen unserer Tätigkeitsfelder. Wenn Sie sich dennoch nicht ganz sicher sind, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt, rufen Sie uns doch einfach an. Wir können Ihnen sicherlich weiterhelfen.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
Anwaltliche Vertretung bei Gesellschafterversammlung
Regelung der Unternehmensnachfolge
Unternehmensgründung
Anwaltliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Weiteres internationales Gesellschaftsrecht
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Arbeitsrechtliche Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
Arbeitsrechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge/Unternehmensübernahme
Tätigkeit als externe Rechtsabteilung
Für viele kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich in ihrem geschäftlichen Alltag immer wieder Rechtsfragen, die kurzfristig und unbürokratisch einer seriösen und verlässlichen Beantwortung bedürfen. Da den meisten dieser Unternehmen aber keine eigene Rechtsabteilung zur Verfügung steht, stellt sich bei diesen mitunter auch recht alltäglichen juristischen Fragestellungen jedes Mal von neuem das Problem, ob es sich dabei lohnt, eigenständig einen Rechtsanwalt mit der Beantwortung zu betrauen. Aus Sorge vor unverhältnismäßigen Kosten und zur Vermeidung des bürokratischen Aufwands, der sich mit einer jeweils gesonderten Anwaltsbeauftragung regelmäßig ergibt, gehen viele dieser Fragen bei den Firmen unter. Gleichzeitig ist es bei vielen dieser Fragen so, dass eine rein juristisch orientierte Beantwortung, die die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des spezifischen Unternehmens ignoriert, häufig für das Unternehmen zu nicht sachgerechten Ergebnissen kommt. Die fehlende rechtliche Beratung kann sich aber, insbesondere wenn man in der Folge einen rechtlich nicht einwandfreien Weg beschreitet, später mitunter erheblich nachteilig auswirken, namentlich in Form von wirtschaftlichen Nachteilen, wie beispielsweise Schadenersatzansprüchen u. ä., schlimmstenfalls sogar in Form von strafrechtlichen Schwierigkeiten.
Um in solchen Konstellationen Unternehmen und Gesellschaften eine wirtschaftlich und juristisch sinnvolle und passgenaue Lösung im geschäftlichen Alltag bieten zu können, steht REISS gegen Vereinbarung einer monatlichen Pauschale als „externe Rechtsabteilung“ zur Verfügung. Anders als der im Einzelfall möglicherweise mit spezifischen Fragen betraute Rechtsanwalt, sind wir bei einer Tätigkeit als „externe Rechtsabteilung“ im Übrigen auch in der Lage, unsere erworbenen Kenntnisse über die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens in die Beantwortung Ihrer Fragen mit einfließen zu lassen, um so spezifische und passgenaue Lösungen juristisch wie auch wirtschaftlich vorschlagen zu können.
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Manche Sachen muss man direkt besprechen. Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück.
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