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Wenn der Erbe zum Steuerhinterzieher wird

Auch im Jahr 2013 war nicht nur im Rahmen der von der Presse dargestellten Fälle zu beobachten, dass die Steuerhinter-ziehung zwischenzeitlich in keiner Weise mehr als „Kavaliersdelikt“ durch die Justiz behandelt wird. Dies war vor gar nicht allzu langer Zeit noch deutlich anders, also dass beispielsweise noch in den 1990er Jahren viele deutsche Staatsbürger nicht deklarierte Gelder ins Ausland transferierten. Nunmehr stellen immer mehr Erben fest, dass beispielsweise der verstorbene Vater im Rahmen des Nachlasses auch ein den Steuerbehörden unbekanntes Konto im Ausland mit hinterlassen hat. Da der Erbe oder die Erben als Erbengemeinschaft sodann in die Position des Erblassers eintreten, gilt es an dieser Stelle – um nicht selbst in strafrechtlich relevanter Weise zum Steuerhinterzieher zu werden – schnellstmöglich den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Der oder die Erben müssen daher in solchen Situationen aktiv werden und das Konto den Finanzbehörden melden und die hinterzogenen Steuern für die Vergangenheit – soweit nicht diesbezüglich Verjährungsfristen greifen – nacherklären. Letztlich handelt es sich in diesem Kontext um ausgesprochen komplexe Fragestellungen. Gerne sind wir
in solchen Situation dem oder den Erben behilflich.

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