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Was ist das Zentrale Testamentsregister?

Das zentrale Testamentsregister wird geführt von der Bundesnotarkammer. Hierin wird jedes notarielle Testament oder auch nur beim Nachlassgericht hinterlegte Testament oder ein Erbvertrag automatisch erfasst. Nach dem Tod findet automatisch eine automatische Prüfung durch die Bundesnotarkammer auf vorhandene Testamente, Erbverträge oder andere erbfolgerelevante Urkunden statt. Anschließend werden die zuständigen Nachlassgerichte und sonstige Stellen, welche die erbfolgerelevanten Urkunden verwahren, ebenfalls automatisch informiert. Die benachrichtigten Verwahrstellen sorgen wiederum dafür, dass das Nachlassgericht von den erbfolgerelevanten Urkunden erfährt.

Anders als die Verwahrstellen und das Nachlassgericht im Rahmen der Verwahrung des Testaments oder eines Erbvertrags erhält die Bundesnotarkammer und die Mitarbeiter des Testamentsregisters nie Einblick in den Inhalt Ihrer Verfügungen.
Denn im Zentralen Testamentsregister werden nur die Informationen gespeichert, die zum Auffinden des Testaments notwendig sind, keinesfalls aber der Inhalt.

Dieser verbleibt in amtlicher Verwahrung und unter Verschluss bei den Nachlassgerichten, womit der unberechtigte Zugriff durch Dritte ausgeschlossen ist.

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