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Vorsicht vor Kopien von Testamenten!

Häufig machen Testierende von ihrem handschriftlichen Testament eine Fotokopie, für den Fall, dass das Original abhanden kommt oder nicht gefunden wird. Dies erscheint zunächst auch logisch, birgt jedoch im Erbrecht besondere Gefahren. Denn durch die bewusste Vernichtung der Originalurkunde wird das Testament zwar widerrufen, allerdings ist nach dem Tode des Erblassers häufig nicht klar, ob das Testament wirklich bewusst vernichtet wurde, wenn kein neues Testament gemacht wurde. So kann sich dann die verzwickte Situation ergeben, dass die gesetzlichen Erben glaubhaft machen müssen, dass ein Testament, welches nur noch in Kopie vorhanden ist, ganz bewusst durch den Erblasser zerstört wurde. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies oft eine schwierige Aufgabe ist.

Aus diesem Grund ist die amtliche Verwahrung auch handschriftlicher Testamente die vorzugswürdige Art und Weise sicherzustellen, dass das eigene Testament nach dem Tode gefunden wird.

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