Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 06. Oktober 2016 (Urteil Nr. 20041) ist bei der Ausgleichung unter Miterben auch zu berücksichtigen, ob an einem ausgleichungspflichtigen Gegenstand Verbesserungen vorgenommen wurden. Diese kann der vom Erblasser Beschenkte gegenüber seinen Miterben geltend machen.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es