Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass bei einer Erbaufteilung des Erblassers der wertmäßige Anteil der Pflichtteilsberechtigten zum Zeitpunkt des Todesfalls bewertet werden, gleichzeitig aber bei einem gerichtlichen Verfahren dann eine Anpassung durch den entscheidenden Richter erfolgen muss (Corte di Cassazione, Urteil vom 12.12.2016, Nr. 25346).
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es