Nach langen Querelen hat nunmehr auch Italien eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen erhalten. Danach kann jede volljährige und im Vollbesitz der geistigen Kräfte befindliche Person – nach entsprechender Aufklärung – ihre Wünsche ausdrücken zur Behandlung im Krankheitsfall, insbesondere auch bestimmte Behandlungsmaßnahmen ablehnen. Die Patientenverfügung, mit welcher auch eine Person bestimmt werden kann, die den Kontakt mit den behandelnden Ärzten hält, ist als notarielle Urkunde zu verfassen, als Privatschrift mit Beglaubigung der Unterschrift oder als Privatschrift, die persönlich vom Verfasser beim örtlichen Standesamt abzugeben ist.
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem