Schenkung von Immobilien in Italien

Der italienische Corte di Cassazione hat mit Urteil vom 30. März 2016 (n. 6069) verkündet, dass die Schenkungen zwischen Eheleuten in Italien nicht der Schenkungssteuer unterliegen, auch wenn deren Wert unterhalb des Freibetrags liegt. Die Schenkungen unterliegen jedoch einer festen Eintragungsgebühr.

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN

Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN