Nach Auffassung des Kassationsgerichts kann der Erblasserwille zweitrangig sein gegenüber dem Schutz von Abkömmlingen. So kann ein Testament von Gesetzes wegen widerrufen werden, wenn der Erblasser seinen Nachlass der Ehefrau und den anerkannten Kindern hinterlässt, dabei aber die Tochter ausschließt, von deren Existenz er weiß, die er aber niemals anerkennen wollte (Urteil Nr. 169/2018).
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es