Nach Auffassung des Kassationsgerichts kann der Erblasserwille zweitrangig sein gegenüber dem Schutz von Abkömmlingen. So kann ein Testament von Gesetzes wegen widerrufen werden, wenn der Erblasser seinen Nachlass der Ehefrau und den anerkannten Kindern hinterlässt, dabei aber die Tochter ausschließt, von deren Existenz er weiß, die er aber niemals anerkennen wollte (Urteil Nr. 169/2018).
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem