Ein Testament ist dann wirksam, wenn es in einem lichten Moment des Testierenden verfasst wurde. Damit sind auch Testamente derjenigen wirksam, die nicht entmündigt sind und deren psychischen und intellektuellen Fähigkeiten beeinträchtigt sind, sofern dies nicht in absoluter Weise derart ist, dass die Fähigkeit zur Selbstbestimmung fehlt (Kassationsgericht, Urteil Nr. 738 vom 18. April 2017).
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es