Die Klausel in einem Versicherungsvertrag, mit welcher eine Übertragung eines Anspruchs auf Auszahlung auf die Erben ausgeschlossen wird, ist unzulässig (Tribunale di Napoli, Urteil vom 12.09.2016, Nr. 9816).
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es