Ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten der Kirchengemeinde ist unwirksam, wenn bei der Annahme des Vermächtnisses keine behördliche Genehmigung erteilt wird (Kassationsgericht, Urteil vom 09.11.2016, Nr. 22825).
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es