Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 06. Oktober 2016 (Urteil Nr. 20041) ist bei der Ausgleichung unter Miterben auch zu berücksichtigen, ob an einem ausgleichungspflichtigen Gegenstand Verbesserungen vorgenommen wurden. Diese kann der vom Erblasser Beschenkte gegenüber seinen Miterben geltend machen.
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem