In Italien wird aktuell ein Gesetzesvorschlag diskutiert, wonach die Freibeträge für Erbschaften reduziert und die Steuersätze erhöht werden. Bei Abkömmlingen und Ehepartnern soll der Freibetrag von 1,0 Mio. auf 500.000 EUR sinken, der Steuersatz von 4 auf 7 % steigen. Geschwister würden ihren Freibetrag von 100.000 EUR behalten aber einen Steuersatz von 8 statt 6 % bezahlen. Andere Verwandte bis zum 4. Grad würden dann einen Steuersatz von 10 % zahlen, alle anderen Personen hingegen 15 %.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es