Im Falle der Erhebung von Erbschaftsteuern in Italien können die italienischen Finanzbehörden den Nachlasswert um 10 % erhöhen, wenn sich im Nachlass außer Immobilien auch noch werthaltige Gegenstände und Schmuck befinden.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es