Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts vom 24.02.2016, Nr. 3611, muss der Fiskus, sofern dieser Gläubiger des Erblassers ist, die Annahme der Erbschaft durch die Erben beweisen, um Forderungen geltend machen zu können.
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es