Steuerhinterziehung in Italien

Die Steuerkommission in Catanzaro (Commissione Tributaria di Catanzaro) hat mit Urteil Nr. 475/2016 festgelegt, dass alle nicht belegten Zahlungen als Gewinne betrachtet werden, die nicht bei den Steuerbehörden gemeldet wurden. Dies begründet die Vermutung einer Steuerhinterziehung.

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN

Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN