Umfasst eine Erbschaft Vermögen in Italien, z.B. eine Immobilie, muss grundsätzlich auch in Italien Erbschaftsteuer gezahlt werden, die auf die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet wird. Die Freibeträge für Eltern, Kinder und Enkel sowie Ehegatten betragen dabei jeweils EUR 1,0 Mio. und für Geschwister jeweils EUR 100.000,00.
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem