Umfasst eine Erbschaft Vermögen in Italien, z.B. eine Immobilie, muss grundsätzlich auch in Italien Erbschaftsteuer gezahlt werden, die auf die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet wird. Die Freibeträge für Eltern, Kinder und Enkel sowie Ehegatten betragen dabei jeweils EUR 1,0 Mio. und für Geschwister jeweils EUR 100.000,00.
Geschenkte Immobilien: was sich mit 2025 geändert hat
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es