Italienisches Erbrecht

Der 2. Zivilrechtssenat des italienischen Corte di Cassazione hat (Urteil n. 24775/2015) entschieden, dass im Falle der Wiedereinsetzung des Pflichtteilsberechtigten in seine Erbrechte aufgrund einer erfolgreich durchgeführten Herabsetzungsklage nach italienischen Recht, dieser im Falle einer Herabsetzung durch Vermächtnis oder Schenkung, in Natur und nicht in Geld zu entschädigen sei.

Standort Bozen

Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es

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