Das Landgericht Florenz hat mit Urteil vom 28.Januar 2015, n. 285, festgestellt, dass eine „Orientierungslosigkeit“ und eine mentale Verwirrung keine ausreichenden Gründe darstellen, um dem Testierenden die Testierfähigkeit abzusprechen und somit von einem nichtigen handgeschriebenen Testament auszugehen. Dies sei noch nicht einmal dann anzunehmen, wenn die ersten Anzeichen einer fortschreitenden Krankheit zu erkennen sind.
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es