Der 6. Strafsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 17.12.2014 (n. 52393) entschieden, dass der Strafrichter vor einem Urteilserlass auf Vernachlässigung der familiären Unterhaltspflicht sehr gut abwägen müsse, ob die ausgebliebene Unterhaltszahlung nicht eher der realen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen, als dem Unwillen die getrennt lebende Ehefrau unterhalten zu wollen, anzulasten ist.
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem