Der erste Senat des italienischen Kassationshofes hat in seinem Urteil (Sentenza n. 18076) vom 20.08.2014 entschieden, dass ein Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes, einem über vierzigjährigen Arbeitslosen, der nicht finanziell unabhängig von seinen Eltern existieren kann, auch dann nicht besteht, wenn sich dieser in einer wirtschaftlich und persönlichen Lebenskrise befindet und sich unberechtigter Weise weigert eine Arbeit anzunehmen, um dadurch die wirtschaftliche Unabhängigkeit herzustellen.
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es