Mit dem Erwerb einer Immobilie in Italien fallen verschiedene Steuern an. Zudem kommt der Eigentümer einer in Italien belegenen Immobilie nicht umhin, laufende Abgaben zu begleichen. Die italienischen Behörden akzeptieren Steuer- und Abgabenzahlungen nur, wenn der Betreffende eine Steuernummer (codice fiscale) nennen kann. Die Steuernummer wird aus den Daten des Steuerpflichtigen generiert. Sie wird beim Finanzamt oder den italienischen Konsulaten ausgestellt.
Bemessungsgrundlage für die Registersteuer bei der Veräußerung von Gebäuden bildet der Verkehrswert der zu veräußernder Immobilie
Frankfurt, 22.04.2014: „Positiv fallen die Beispiele und auch die ganz praktische „Ausfüllanleitung“ auf“, zieht der Autor in der ErbR, der…
Der italienische Fiskus erhebt bei Erbfällen deutscher Erblasser seine Erbschaftssteuern nur auf die in Italien belegene Vermögensmasse (z.B….
Radiointerview WDR zum Erwerb einer Immobilie in Italien