Der 6. Zivilsenat für Steuersachen des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 08.10.2014 (n. 21289) entschieden, dass die Steuererleichterungen für den Erstwohnsitz (prima casa) nicht widerrufen werden können, wenn der steuerpflichtige Eigentümer auch noch anteiliger Miteigentümer einer anderen Immobilie ist.