Gemäß der Entscheidung des Landgerichts Agrigent Nr. 354 vom 29. Februar 2016 kann der Käufer von einem Vertrag zum Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie zurücktreten, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren fertiggestellt wird.
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Gemäß der Entscheidung des Landgerichts Agrigent Nr. 354 vom 29. Februar 2016 kann der Käufer von einem Vertrag zum Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie zurücktreten, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren fertiggestellt wird.