Kann der Verkäufer einer Immobilie bis zu dem im Vorvertrag festgesetzten Termin zur Übertragung der Immobilie deren Bewohnbarkeit nicht gewährleisten, steht dem Käufer ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht zu (Tribunale Belluno, Urteil Nr. 498/16).
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN