Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts müssen bei Verfassen des letzten Willens vor dem Notar immer Zeugen anwesend sein (Corte di Cassazione, Urteil vom 24. Januar 2017, Nr. 1649).
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Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts müssen bei Verfassen des letzten Willens vor dem Notar immer Zeugen anwesend sein (Corte di Cassazione, Urteil vom 24. Januar 2017, Nr. 1649).